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Allgemeine Teilnahmebedienungen im Bildungszentrum „Rodnik“

1. Durchführung des Unterrichtes

Am Unterricht im Bildungszentrum „Rodnik“ (ferner – BZ „Rodnik“) können alle teilnehmen, die die Allgemeinen Teilnahmebedienungen akzeptieren.

Der Unterricht wird in der Form vom Gruppenunterricht durchgeführt, wobei eine Gruppe bis zu den 10-12 Schüler hat. Die Unterrichtsteilnehmer werden nach Alter und Vorkenntnisse in die Gruppen zugeordnet.

Der Unterricht wird von  professionellen Lehrern durchgeführt.

Der Unterricht wird von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:30 bis 19:00 durchgeführt. Für jede Gruppe wird einen Unterrichtsplan festgelegt.

An Feiertage und in den Ferien findet kein Unterricht statt.

Als Lernmittel werden entweder Lehrbücher oder speziell vorbereitete Kopien von Lehrbüchern benutzt. Kosten für Lernmittel tragen die Schüler. 

 

  1. Unterrichtsaufnahme

Erster Unterricht ist ein Probeunterricht und ist für die Schüler gebührenfrei, es sei denn der/die Schüller/in an weiteren Unterricht teilnimmt. In diesem Fall muss der erste Unterricht auch bezahlt werden.  Wobei in diesem Fall alle Unterrichte bis zum Monatsende gebührenpflichtig sind.

Um am Unterricht im BZ „Rodnik“ teilnehmen zu dürfen, muss man einen Aufnahmeantrag ausfüllen und am BZ „Rodnik“ ausrichten. Man darf am Unterricht im BZ „Rodnik“ teilnehmen, wenn der Aufnahmeantrag eingereicht und die Unterrichtsgebühr bezahlt ist (bis zum Ende des laufenden Monats berechnet).

 

  1. Kündigung

Die Teilnahme am Unterricht im BZ „Rodnik“ kann gekündigt werden, indem die Kündigung fristgemäß schriftlich einzureichen ist.

In erstem Unterrichtsmonat (Probezeit) kann die Teilnahme zu jeder Zeit beiderseits gekündigt werden, wobei die Unterrichtsgebühr für diesen Monat nicht zurückbezahlt wird. Ferner kann die Unterrichtsteilnahme unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden, wobei die Kündigung bis zum spätestens letzten Arbeitstag des vorherigen Monats einzureichen ist. Auf gleiche Weise wird auch die Änderung der Anzahl von Unterrichtsstunden in der Woche geregelt.

 

  1. Unterrichtsgebühr und Gebührenzahlung

Die Unterrichtsgebühr im BZ „Rodnik“ wird aus der Gebühr für einzelne Unterrichtsstunde und aus der Anzahl der Unterrichtsstunden im Monat berechnet. Die Gebühr für einzelne Unterrichtsstunde hängt von der Anzahl der Unterrichtsstunden ab, die Teilnehmer/in wöchentlich bekommt, und beträgt 6 Euro, wenn Teilnehmer/in bei einem Kurs 1 Unterrichtsstunde pro Woche bekommt,  5 Euro – bei 2 Unterrichtsstunden.

Bei einigen  Kursen  können  die  Unterrichtsgebühren  anders  berechnet  werden.

Ermäßigungen für Besuch mehrerer Kurse sowie für Verwandte werden nicht gewährt.

Der/die Teilnehmer/in bekommt eine Aufnahmebestätigung, aus der die Anzahl der Unterrichtsstunden sowie Unterrichtsgebühr für folgende Monate zu ersehen ist. Die versäumten Unterrichtsstunden (unabhängig vom Grund und Anzahl der Unterrichtsstunden) sind auch fällig.

 

Die Unterrichtsgebühr soll bis 5. eines Unterrichtsmonats bezahlt werden, und zwar voraus.

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